Schulordnung

Gültig ab dem 17.10.2022

  1. Allgemeines
  • Die Mitglieder der Schulgemeinschaft pflegen in und außerhalb der Schule einen respektvollen Umgang miteinander. Das gilt insbesondere auch für das Internet.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen; sie unterliegen der Aufsichtspflicht. Bis einschließlich Klasse 8 dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nur dann verlassen, wenn sie eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können. In der Mittagspause sind die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 von der Regelung ausgenommen, sofern ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten vorliegt und genehmigt worden ist und vorgezeigt werden kann.
  • Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Feuerzeugen und Messern und auch von Werkzeugen und Spraydosen ist verboten.
  • Auf angemessene Kleidung ist zu achten. Kleidungsstücke und Accessoires, die für eine extreme Orientierung oder Ungesetzliches stehen können, sind verboten.
  • Der Betrieb von digitalen Endgeräten ist Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I ganztägig bis 15.30 Uhr auf dem Schulgelände nicht gestattet. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen digitale Endgeräte zur Informationsgewinnung verwenden, darüber hinaus (Filme streamen oder zum Spielen) ist der Betrieb dieser Geräte nur im Oberstufenraum zugelassen. Eine Ausnahme bildet für beide Stufen der Unterricht, sofern es die Lehrerin oder der Lehrer erlaubt.
  • Die Nutzung von E-Books auf digitalen Endgeräten (mit Ausnahme von Smartphones) ist Schülerinnen und Schülern gestattet.
  • Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind, außer aus schulischen Gründen, verboten.
  • Ballspiele sind außerhalb des Gebäudes nur mit Softbällen erlaubt, innerhalb des Gebäudes und bei nassem Boden sind Ballspiele komplett untersagt.
  • Das Werfen von Schneebällen ist wegen des Verletzungsrisikos untersagt.
  • Die Parkplätze und deren Zufahrten sind nicht Bestandteil der Schulhöfe. Der Aufenthalt auf diesen Flächen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
  • Auch das Verweilen auf der Brücke zwischen den Gebäudeteilen A und N ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  1. Verhalten in den Pausen
  • Zu Beginn der Pausen werden die Unterrichtsräume verschlossen; bei einem Raumwechsel nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Taschen mit. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 begeben sich auf die Schulhöfe oder in die Pausenhallen. Innerhalb des Gebäudes dürfen sie sich in den Fluren zwischen A1 und A0 aufhalten, Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler auch auf dem Flur A 2. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Flur zwischen Lehrerzimmer und Aula und der Flur vor A1.5, hier ist kein Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler erlaubt! Das Treppenaus im N-Trakt darf nur dazu genutzt werden, um zur Mensa zu gelangen.
  • Zum Ende der Pausen reinigt der jeweilige Hofdienst die entsprechenden Schulhöfe (Diese Ordnungsdienste werden zu Beginn des Halbjahres von der Schulleitung bekannt gegeben.).
  1. Verhalten vor und nach dem Unterricht
  • Die Stühle werden nach Unterrichtsende hochgestellt, die Fenster geschlossen, die Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen, die Tafel ist zu wischen, das Licht zu löschen.
  • Die Fachräume werden zu jeder Unterrichtsstunde nur von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer auf-, zum Ende wieder abgeschlossen.
  • Zur ersten Stunde betreten die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I das Schulgebäude nach dem ersten Gong. Die Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler dürfen sich schon vor dem ersten Klingeln im Foyer (A0) aufhalten.
  • Der Zugang zu den beiden Turnhallen erfolgt ausschließlich durch die Pausenhalle A1.
  • Nach dem Unterricht/den AGs verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände.
  • Aus Gründen der Aufsichtspflicht dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 (Sekundarstufe I), die eine Klassenarbeit vorzeitig beenden, den Unterrichtsraum nicht verlassen. Der Unterrichtsraum darf nicht ohne triftigen Grund und nicht ohne Erlaubnis des unterrichtenden Lehrers verlassen werden.
  • Vor Beginn des Unterrichts ist das Klassenbuch im Sekretariat abzuholen und nach Unterrichtsschluss dort wieder abzugeben.
  1. Verhalten während der Unterrichtszeit
  • Nach dem 2. Gong halten sich alle Schülerinnen und Schüler an ihren Plätzen in ihren jeweiligen Klassenräumen auf und haben das Material für den Unterricht bereitgelegt.
  • Hat ein Lehrer fünf Minuten nach dem Gong zum Unterrichtsbeginn den Unterrichtsraum nicht betreten, so meldet dies der Klassensprecher (ggf. sein Stellvertreter) im Sekretariat.
  • Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern stehen die Räume A0.4 und A0.5 sowie die Mensa und alle Sitzgelegenheiten auf den Fluren als Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.
  • Unterricht kann in verschmutzten Räumen nicht stattfinden; für die Sauberkeit des Klassenraums sowie des Flures davor ist die gesamte Klasse verantwortlich. Jede Klasse hat dazu einen Ordnungsdienst einzurichten, der im Klassenbuch vermerkt wird; er ist u. a. für Kreide und eine saubere Tafel zuständig.
  • Während des Unterrichts darf nicht gegessen werden. Getrunken werden darf ausschließlich Wasser und das auch nur mit Genehmigung des Unterrichtenden.
  • Auf dem gesamten Schulgelände ist während des ganzen Tages das Kaugummikauen verboten.
  • Das Tragen von Kappen, Kapuzen und Mützen ist während des Unterrichts genauso untersagt wie das Bedecken des Gesichts mit einem Schal.
  • Während Klassenarbeiten und Klausuren müssen alle digitalen Endgeräte und vergleichbare Geräte vollständig ausgeschaltet und am Lehrerpult abgegeben werden. Auch im ausgeschalteten Zustand gilt das Mitführen von digitalen Endgeräten o.ä. als Täuschungsversuch.
  • Die Benutzung eines digitalen Endgerätes durch Klassenarbeits-/Klausurschreiber außerhalb des Klausurraums wird während der gesamten Dauer der Klausur als Täuschungsversuch gewertet.
  1. Verfahren bei Unterrichtsversäumnissen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I

          (für Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler gelten gesonderte Regelungen)

  • Schülerinnen und Schüler, die aus Krankheitsgründen aus dem Unterricht entlassen werden, füllen im Sekretariat einen Entlassschein oder einen Entlassschein im Schulplaner – die von der Lehrerin oder dem Lehrer abgezeichnet werden – aus. Der Entlassschein ist von einem Erziehungsberechtigten gegenzuzeichnen und der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer vorzulegen, sobald die Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule kommen.
  • Akut erkrankte Schülerinnen und Schüler werden vor Unterrichtsbeginn dem Sekretariat als fehlend gemeldet. Bei längerfristiger Erkrankung erfolgt die Meldung spätestens am dritten Tag schriftlich.
  • Das Fehlen aus Krankheitsgründen wird mit Rückkehr der Schülerinnen und Schüler zur Schule von einem Erziehungsberechtigten der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer schriftlich gemeldet.
  • Unterrichtsbefreiungen werden vorab von einem Erziehungsberechtigten bei den Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern beantragt. Eine Beurlaubung für mehr als zwei Tage sowie Unterrichtsbefreiungen unmittelbar vor oder nach den Ferien müssen mindestens eine Woche vorher beim Schulleiter schriftlich beantragt werden.